1. Geltung

„Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich für den jeweiligen Vertragsabschluss anerkennen.“

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB“

2. Bestellung – Annahme – Stornierung bei Bedarfsrückgang

Nur auf unserem Bestellvordruck schriftlich erteilte und ordnungsgemäß unterschriebene Bestellungen haben Gültigkeit. Dies gilt auch bei Ergänzungen und Änderungen von Bestellungen. Mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche Bestellungen bedürfen in jedem Fall unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.

Die Bestellungsannahme erwarten wir innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bestelldatum.

Ereignisse höherer Gewalt, die einen Bedarfsrückgang zur Folge haben, berechtigen uns, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren. Sofern im Zeitpunkt der Stornierung beim Lieferanten bereits Aufwendungen ausgelöst wurden oder durch die Stornierung ausgelöst werden, ist der Lieferant berechtigt, einen angemessenen Aufwendungsersatz einschließlich eines anteiligen Gewinns zu verlangen.“

3. Versand – Liefertermine

„Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“

Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten und auf Gefahr des Lieferanten. Jeder Warenlieferung ist ein Lieferschein beizufügen, aus dem die Bestellnummer, Brehm-Artikelnummer und Artikelbezeichnung der Ware hervorgehen.

Der Lieferant ist verpflichtet, alle Verpackungen der gelieferten Produkte (Transport , Um und Verkaufsverpackung) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurückzunehmen oder an einem von uns eingerichteten Sammelpunkt abzuholen.

4. Preise – Zahlungsbedingungen

„Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, soweit nichts anderes daraus hervorgeht, Festpreise. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein.

Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
Bei Lieferungen aus einem Nicht EU Staat ist auf der Rechnung eine Ursprungserklärung anzugeben.

Rechnungen zahlen wir nach Liefertermin, Lieferung einschließlich Dokumentation und Prüfzeugnisse und Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto.

Alle Zahlungen erfolgen nur an den Vertragspartner. Zahlungsabtretungen an Dritte sind ausgeschlossen, ebenso Verpfändungen.

5. Eigentumsvorbehalt

„Mit vollständiger Zahlung des Kaufgegenstandes aus dem Liefervertrag geht das Eigentum an diesem Gegenstand auf uns über. Eine Erweiterung des Eigentumsvorbehaltes durch Kontokorrent- oder eine andere Eigentumsvorbehaltsform gilt nicht.

6. Gewährleistung

Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen und zu rügen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Werktagen gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.

Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns unverkürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Rücksendung beanstandeter Waren an den Lieferanten ist für uns frachtfrei.

Des weiteren sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.

Für die Bearbeitung von Mängelrügen berechnen wir dem Lieferanten als Ersatz für unsere Aufwendungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die wie folgt gestaffelt ist:

Warenwert ohne Mehrwertsteuer  Bearbeitungsgebühr
bis € 599,99€ € 30,00¬
von € 600,00 bis € 1.999,99 5 % des Warenwertes
über € 2.000,00 € 100,00

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 438 BGB. Eine Verkürzung ist nicht zulässig.“

7. Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungsschutz

„Der Lieferant ist, soweit er für einen Produktschaden verantwortlich ist, verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

Im Rahmen seiner Haftung für solche Schadensfälle ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme in angemessener Höhe pro Personen-/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.“

8. Schutzrechte

„Der Lieferant steht des Weiteren dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Die Verjährung beträgt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.“

9. Geheimhaltung

„Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten einschließlich aller dazu gehörigen Unterlagen, Vorrichtungen, Betriebsmittel usw. vertraulich zu behandeln. Es gelten die mit dem Lieferanten gesondert geschlossenen Vereinbarungen zum Geheimnisschutz.“

10. Markenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, Waren, die mit unseren Marken versehen sind, in einer Verpackung mit unserem Namen oder unserer Marke verpackt sind oder in einer sonstigen spezifisch für uns festgelegten Aufmachung hergestellt werden, ausschließlich an uns zu liefern.

11. Schlussbestimmungen

„Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.“

1. Anzuwendende Bedingungen

„Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge mit unseren Kunden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Unternehmer und Verbraucher.

Unternehmer i. S. d. Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische  Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Bestellung – Angebot – Widerruf

Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung mit unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese Bestätigung stellt keine Angebotsannahme dar. Ist die Bestellung als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.

Ist der Kunde Verbraucher, ist die unterzeichnete Bestellung ein bindendes Angebot, das uns zur Annahme innerhalb von zwei Wochen ab Eingang berechtigt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer gesonderten Bestätigung in Textform, die alle wesentlichen Konditionen enthält.

Der Verbraucher kann seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform – oder wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Ein Widerruf besteht nicht, wenn die  Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist, weil sie schnell verderben kann oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Der Widerruf ist zu richten an:  

PETER BREHM GmbH
Am Mühlberg 30
91085 Weisendorf

Tel. 09135/7103-0, Fax 09135/7103-16

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen im Warenwert von über € 40,00 sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3. Geheimnisschutz

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziff. 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurück zu senden. Es gelten die mit dem Kunden gesondert vereinbarten Bestimmungen zum Geheimnisschutz.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die PETER BREHM GmbH verkauft die Vertragsprodukte an den Kunden zu ihren im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages jeweils geltenden Listenpreisen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise „ab Werk“.

Ist der Kunde Unternehmer, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. In unseren Preisen ebenfalls nicht eingeschlossen sind die Versendungskosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

Für Verbraucher gelten alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten (längerfristige Verträge) die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere bei Erhöhung der Löhne, Materialkosten oder marktmäßigen Einstandspreisen. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, sind Preisänderungen gemäß der vorliegenden Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis, bei Unternehmern der Kaufpreis netto (ohne Abzug), innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend  die Folgen des Zahlungsverzuges. Für jede Mahnung außer der Erstmahnung berechnen wir Mahnkosten von pauschal € 5,00.  

Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Firma PETER BREHM GmbH, sondern erst die Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung.

Der Vertragspartner der Firma PETER BREHM GmbH kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.

5. Liefertermine – Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Insbesondere sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente. 

Sofern die Voraussetzungen des Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen des Lieferverzuges, sofern als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Dies gilt auch für den Fall, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Unsere Haftung beschränkt sich im übrigen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. In diesem Fall ist der Schaden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

Wir achten darauf, die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Ware zu treffen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, insbesondere durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik oder andere, von uns nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder nicht unwesentlich erschwert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.  Der Kunde wird unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse schriftlich informiert. Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaig erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurück zu erstatten.

6. Verpackung

Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreien Zustand zurück zu geben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Die Rücksendung durch den Verbraucher ist für diesen kostenfrei.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten.

Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung und Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.  

Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum für uns.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 10% nicht übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Mängelhaftung

Die Mängelrechte des Kunden setzten, sofern dieser Unternehmer ist, voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel der Ware sowie offensichtliche Mengenabweichungen sind uns innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.   Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Handelt es sich um eine verbrauchbare Sache, steht dem Unternehmer nur das Recht auf Minderung zu. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Bei Reparaturen und Modifikationen durch Dritte erlöschen die Gewährleistungsrechte, da hierdurch die Gebrauchstauglichkeit entsprechend der Zweckbestimmung der Ware beeinträchtigt werden kann. Reparaturen an der Ware dürfen wegen der sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Ware ausschließlich durch uns vorgenommen werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Auswirkungen auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Ware, wenn diese nicht gemäß der jeweiligen Gebrauchsanweisung verwendet wird.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, für Verbraucher 2 Jahre gerechnet ab Gefahrenübergang.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher  ein Jahr ab Ablieferung der Sache, gegenüber Unternehmern  ist eine Haftung ausgeschlossen. 

Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

9. Einmalprodukte

Bestimmte Produkte werden von uns als Einmalprodukte gekennzeichnet. Bei diesen werden durch Resterilisierung und Wiederaufbereitung die Spezifikationen der Produkte geändert, was die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen kann. Diese Produkte sind daher aus unserer Sicht zur Wiederverwendung nicht geeignet. Wir warnen deshalb wegen der damit verbundenen Risiken ausdrücklich vor der Wiederverwendung von Einmalprodukten.

Sollte der Kunde entgegen der vorstehenden Warnung Einmalprodukte wieder verwenden, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr. Wir stellen insoweit klar, dass wir aus keinem Rechtsgrund für Schäden aufgrund der Wiederverwendung von Einmalprodukten haften und der Kunde keine Mängelansprüche aufgrund der Ungeeignetheit von Einmalprodukten zur Wiederaufbereitung hat.

Der Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Resterilisierung, Wiederaufbereitung und/oder Wiederverwendung von Einmalprodukten einschließlich der in diesem Zusammenhang entstehenden Rechtsverteidigungskosten frei.

10. Sonstiges

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Liefer- und Versandbedingungen

Ergänzung
zu den AGB - Liefer und Versandbedingungen